Verordnung zur Beschränkung der Verwendung von Plastiktüten muss vom Stadtrat von Cheyenne geprüft werden
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Verordnung zur Beschränkung der Verwendung von Plastiktüten muss vom Stadtrat von Cheyenne geprüft werden

Apr 08, 2024

(Shutterstock)

CHEYENNE, Wyo. – Der Stadtrat von Cheyenne erwägt eine Verordnung, die die Verwendung von Einweg-Tragetaschen aus Kunststoff einschränken soll.

„Die Stadt Cheyenne hat die Verantwortung, die Wirtschaft, die natürliche Umwelt und die Gesundheit ihrer Bürger und Gäste zu schützen. Einweg-Plastiktüten verursachen Abfall, verschmutzen die Wasserwege, Straßen und Landschaften der Stadt und schaden der Tierwelt“, heißt es in der Verordnung.

Wenn die Verordnung verabschiedet wird, wird kein Einzelhandelsunternehmen mehr in der Lage sein, einem Kunden eine Einweg-Plastiktüte zur Verfügung zu stellen oder zu verteilen. An der Kasse können einem Kunden nur wiederverwendbare Beutel, Einkaufstüten aus Papier oder Kartons angeboten werden. Die Betriebe werden außerdem dazu angehalten, wiederverwendbare Taschen kostenlos zur Verfügung zu stellen oder an den Kassen zu verkaufen und Boxen zur Nutzung an den Kassen kostenlos zur Verfügung zu stellen.

Möchte ein Kunde eine Plastiktüte verwenden, wird ihm eine Umweltgebühr von 10 Cent pro Tüte berechnet. Wenn eine Einrichtung gegen diese Regeln verstößt, nachdem sie von der Compliance-Abteilung der Stadt eine schriftliche Verwarnung erhalten hat, macht sie sich einer Ordnungswidrigkeit schuldig und wird mit einer Geldstrafe von 100 US-Dollar geahndet. Jeder Tag eines anhaltenden Verstoßes stellt eine eigenständige Straftat dar, heißt es in der Verordnung.

Cheyenne ist nicht der Erste, der über ein Plastiktütenverbot nachdenkt oder es möglicherweise in Kraft setzt. Im Juli 2019 verabschiedete Jackson Hole im Teton County als erste Stadt in Wyoming eine Verordnung, die Lebensmittelgeschäften die Verwendung von Einwegplastik an der Kasse verbietet. Ähnliche Verordnungen wurden in Green River im Sweetwater County vorgeschlagen.

Die Verordnung wird im Finanzausschuss während seiner Sitzung am 21. August einer ersten Lesung unterzogen.

Der vollständige Verordnungsvorschlag von Cheyenne kann unten eingesehen werden:

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